Rechtsprechung
   VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22194
VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16 (https://dejure.org/2017,22194)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09.05.2017 - 7 A 233/16 (https://dejure.org/2017,22194)
VG Schleswig, Entscheidung vom 09. Mai 2017 - 7 A 233/16 (https://dejure.org/2017,22194)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22194) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 224/15

    Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf ein

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Hiergegen richtet sich die am 24.12.2015 erhobene Klage 7 A 224/15.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 7 A 224/15 Bezug genommen.

    Der Klägerin wird durch das Verbot der Gatterjagd auch der Rechtsschutz gegen die Beseitigungsverfügung des Jagdgatters (7 A 224/15) nicht unzulässig verkürzt, sodass kein Verstoß gegen die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG in Bezug auf die Beseitigungsanordnung (7 A 224/15) vorliegt.

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein, selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu völlig entwerten (BVerfG, Urteil vom 06.12.2016, 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12 -, zitiert nach juris).

    Der in Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG verankerte Bestandsschutz des Eigentums verlangt im Rahmen des Möglichen vorrangig, eigentumsbelastende Regelungen ohne kompensatorische Ausgleichszahlungen verhältnismäßig auszugestalten, etwa durch Ausnahmen und Befreiungen oder durch langfristige Übergangsreglungen (vgl. BVerfG, Urteil vom 06.12.2016, a.a.O., zitiert nach juris).

  • BVerfG, 10.10.1997 - 1 BvR 310/84

    Kein Anspruch auf Entschädigung wegen enteignenden Eingriffs bei versagter

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Die Vorschriften im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmen daher generell und abstrakt, wie weit die geschützte Rechtsposition überhaupt reicht (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 1 BvR 310/84 -, zitiert nach juris).

    Bei einer Inhalts- und Schrankenbestimmung muss aber die Umgestaltung und Beseitigung eines Rechts nicht durchweg mit einer Entschädigungs- oder Übergangsregelung abgemildert werden (vgl. BVerfGE, Beschluss vom 10. Oktober 1997 - 1 BvR 310/84 -, zitiert nach juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.01.2017 - 4 MB 44/16

    Jagen im Jagdgatter; Erforderlichkeit der Jagdausübung

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 44/16 zurück.

    § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 176/16; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 44/16 -).

  • VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16

    Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Da der Beklagte auf den Antrag nicht reagierte, stellte die Klägerin am 13.07.2016 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (7 B 176/16).

    § 29 Abs. 8 LJagdG kann analog zwar auf Fälle angewandt werden, in denen - wie hier - die Pflicht zur Auflösung des Jagdgatters zwischen den Beteiligten streitig ist, um Überpopulationen zu vermeiden, solange nicht rechtskräftig über die Beseitigungsanordnung der Jagdgatter entschieden worden ist (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 01.09.2016, 7 B 176/16; im Ergebnis bestätigt durch das OVG Schleswig, Beschluss vom 11.01.2017 - 4 MB 44/16 -).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Der Gleichbehandlungsanspruch ist auf den Kompetenzbereich des jeweiligen Trägers öffentlicher Gewalt beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83, 2 BvR 1628/83 -, BVerfGE 79, 127).
  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Das in der Klagbegründung angeführte Urteil des EGMR (EGMR, A. ./. Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 26.06.2012 - 9300/07, - zitiert nach juris) bestätigt lediglich allgemein das Erfordernis eines verhältnismäßigen Eingriffs, macht aber für die hier zu betrachtende Fallkonstellation des Verbotes von Jagdgattern keine speziellen präjudiziellen Vorgaben.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Geht es nicht um eine Ungleichbehandlung von Personengruppen, sondern von Sachverhalten und sind auch keine Freiheitsrechte betroffen, genügt eine Willkürprüfung (BVerfG, Beschluss vom 07.10.1980 - 1 BvL 50/79 -, zitiert nach juris).
  • EuGH, 14.09.2010 - C-550/07

    Im Bereich des Wettbewerbsrechts ist der unternehmensinterne Schriftwechsel mit

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Dieser Grundsatz verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürfen, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. EUGH, Urteil 14.09.2010 - C-550/07 P -, juris).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 233/16
    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte verschiedene Behandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei der Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (BVerfG, Beschluss vom 26.01.1993 - 1 BvL 38/92 -, NJW 1993, 1517 m.w.N.).
  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02

    Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln;

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 12.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 224/15

    Beseitigungsanordnung mit Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf ein

    Da der Beklagte auf den Antrag nicht reagierte, stellte die Klägerin am 13.07.2016 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (7 B 176/16) und erhob am 18.07.2016 eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 233/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "...", d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten in dem vorliegenden Verfahren sowie in dem Verfahren 7 A 233/16 Bezug genommen.

  • VG Schleswig, 01.09.2016 - 7 B 176/16

    Gestattung der Jagdausübung innerhalb eines Jagdgatters bei Streit über die

    Am 13.07.2016 stellte die Antragstellerin den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und am 18.07.2016 erhob sie eine weitere Klage unter dem Aktenzeichen 7 A 233/16 mit dem Hauptantrag auf Feststellung, dass es zulässig ist, im Forstort "..., d.h. konkret innerhalb des dortigen Jagdgatters, die Jagd auszuüben und/oder ausüben zu lassen.

    Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift, die Bejagung in den Fällen des Verbots der Gatterjagd nach § 29 Abs. 5 Nr. 5 LJagdG n.F. bis zur Auflösung bestehender Gatter zu regeln, ist seine Anwendung im Wege des "Erst-Recht-Schlusses" hier aber im öffentlichen Interesse für den Zeitraum bis zur endgültigen Beendigung der zwischen den hiesigen Beteiligten anhängigen Verfahren 7 A 224/16 und 7 A 233/16 möglich und geboten.

  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 228/16
    Zum einen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein zumindest 3 miteinander vergleichbare Fälle (und eben nicht nur einen Fall) der Gatterjagd, für die diese Vorschrift zur Anwendung kommt, wie die parallel anhängigen Verfahren 7 A 309/16 und 7 A 233/16 zeigen.
  • VG Schleswig, 09.05.2017 - 7 A 309/16
    Zum einen gibt es derzeit in Schleswig-Holstein zumindest 3 miteinander vergleichbare Fälle (und eben nicht nur einen Fall) der Gatterjagd, für die diese Vorschrift zur Anwendung kommt, wie die parallel anhängigen Verfahren 7 A 233/16 und 7 A 228/16 zeigen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht